Der Artikel erklärt das Missverständnis, dass kinderlose Paare kein Testament benötigen, und stellt klar, dass nach deutschem Erbrecht der überlebende Ehepartner den Nachlass mit den Verwandten des Verstorbenen teilen muss, sofern nichts anderes festgelegt ist. Er beschreibt die gesetzlichen Erbfolgeregeln und die ehelichen Güterstände und empfiehlt kinderlosen Paaren, ein Testament zu verfassen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, mit flexiblen Bestimmungen für die Endbegünstigten, um unerwünschte Erbverteilungen und Komplikationen bei der Entscheidungsfindung zu vermeiden.